Bundesgerichtshof

Grundsatzurteil zu offenem WLAN erwartet

Ein alter Fall liegt dem Bundesgerichtshof vor: Über einen Internetanschluss wurde illegal ein Lied heruntergeladen, doch der Anschlussinhaber befand sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Haftet er nun dafür, dass ein Unbekannter über WLAN seinen Internetanschluss genutzt hat?

Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach den Mann frei. Er habe den WLAN-Zugang nicht durch ein Passwort sichern müssen. Der Bundesgerichtshof deutete heute aber in der mündlichen Verhandlung an, dass er zu einem anderen Urteil kommen werde.


Im eigenen WLAN eingeloggt? Oder beim Nachbarn?
Im eigenen WLAN eingeloggt? Oder beim Nachbarn?

Demnach scheint der Anschlussinhaber eine Mitstörerhaftung zu haben. Schadensersatz wird er aber wohl nicht zahlen müssen. Dieser würde erst fällig, wenn er auf eine Aufforderung, die illegalen Downloads zu unterbinden, nicht reagieren würde.

Nur die IP-Adresse bekannt

In der Praxis schickt der Anwalt des Rechteinhabers jetzt meist eine Abmahnung mit Kostennote und Schadensersatzforderung. Er kennt aber nur die IP-Adresse des Internetanschlusses und weiß nicht, ob sich dahinter ein WLAN-Netz befindet und ob dieses mit einem Passwort gesichert ist.

Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht festgelegt.


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18. March 2010 | 20:27 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Bundesgerichtshof, BGH, Grunsatzurteil, Urteil, WLAN, ungeschützt, offen, Mitstörerhaftung, Download, Schadensersatz, Abmahnung


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