Urteilsbegründung zum offenen WLAN

Die Prüfungspflicht bestehe nur bei Einrichtung. Im vorliegenden Fall, war das Passwort zwar werkseitig eingestellt worden, allerdings mit ein individuellen Passwort.

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04.06.2010 | 14:28 Uhr | WLAN

Grundsatzurteil zu offenem WLAN erwartet

Über einen Internetanschluss wurde illegal ein Lied heruntergeladen, doch der Anschlussinhaber befand sich zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Haftet er nun dafür, dass ein Unbekannter über WLAN seinen Internetanschluss genutzt hat?

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18.03.2010 | 20:27 Uhr | WLAN