Street View

Datenschützer: Google hat gegen Vereinbarung verstoßen

Seit wenigen Tagen ist der erste Ort Deutschlands über Google Street View zu bewundern. Jedoch waren einige Häuser nicht wie verlangt vollständig verpixelt. Die Medien haben sich sofort des Themas angenommen, doch jetzt hat sich auch Hamburgs Datenschützer zu Wort gemeldet.

Laut Spiegel Online wirft Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johann Caspar Google vor, gegen eine Vereinbarung verstoßen zu haben. Im Juni 2009 habe sich Google verpflichtet, wie mit den Rohdaten zu verfahren sei.


Google gerät wieder in das Visier der Datenschützer
Google gerät wieder in das Visier der Datenschützer

Unter Punkt 8 der Vereinbarung heißt es: "Die Löschung oder Unkenntlichmachung dieser Daten in den Rohdaten wird bereits vor der Veröffentlichung vorgenommen, wenn der Widerspruch bis zu einem Monat vor Veröffentlichung der Bilder bei Google eingeht."

Welche Frist gilt für Oberstaufen?


Weiter heißt es dort: "Später oder auch nach Veröffentlichung eingehende Widersprüche führen zu einer Löschung in den Rohdaten binnen 2 Monaten."

Für die 20 Städte, in denen Street View demnächst starten soll, ist die Frist für den Vorab-Widerspruch am 15. Oktober abgelaufen.

Ob die gleiche Frist für Oberstaufen gegolten hat, ist aber nicht klar. Hier könnte durchaus die Zweimonatsfrist der Vereinbarung zum Tragen kommen. Die Panne mit den unverpixelten Bildern hätte dennoch nicht passieren dürfen.

Fehler zugegeben

Google hat dies auch sofort eingeräumt und mit einem anderen Verfahren erklärt. Ob jenes nun die Häuser in den 20 Städten zuverlässig verpixelt, wird sich demnächst zeigen.

Falls dort gravierende Fehler passieren sollten, wird der Protest nicht nur in die Medien getragen werden, sondern voraussichtlich auch vor Gericht und in die Parlamente.


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5. November 2010 | 20:58 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Street View, Google, Datenschutz, Datenschützer, Johann Caspar, Rohdaten, Oberstaufen, Löschung, Verpixelung, Haus, Hausansicht


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