Urteil
Handyrechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden
Ein Mobilfunker hat einem Kunden 11.498,05 Euro für 20 Tage mobiles Internet in Rechnung gestellt. Dieser zahlte nicht, der 16. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes gab ihm nun Recht. Den Internetanteil muss er nicht begleichen, der Mobilfunker hätte auf die Kosten hinweisen müssen. (Az. 16 U 140/10)
Der Kunde hatte eine Navigationsanwendung von dem Mobilfunker gekauft, die bei der Installation aktuelles Kartenmaterial auf das Gerät lud, ohne den Nutzer darüber zu informieren, dass der Download über das mobile Internet kostenpflichtig ist. Der Download dauerte mehrere Stunden.

Der Mobilfunker hätte auf die Kosten hinweisen müssen (Bild: Vodafone)
Die Datenoption des Vertrages war jedoch auf eine geringe Nutzung ausgelegt, die Kosten wurden sowohl nach Datenmenge als auch nach Dauer der Verbindung berechnet.
Treu und Glauben
Das Oberlandesgericht sah in dem Verhalten des Mobilfunkanbieters eine Verletzung vertraglicher Pflichten, sodass diesem nach "Treu und Glauben" nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zusteht:
"Die Klägerin hat ihre Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem sie den Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah."
Und weiter: "Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware geht davon aus, dass diese auf aktuellem Stand ist. Muss er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen will, so wird und darf er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm nach dem Kaufvertrag zustehende aktuelle Software gelangen kann. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen ist."
Kommentare
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