Urteil

Apple erwirkt Importverbot für Samsungs Galaxy-S-Serie

Gerade erst hat das Landgericht Düsseldorf den Vertrieb des Samsung Galaxy Tab in Deutschland untersagt, schon urteilt ein zweites Gericht im Sinne Apples. Die drei Samsung-Smartphones Galaxy S, Galaxy S II, Galaxy Ace dürfen ab 13. Oktober nicht mehr in einige europäische Länder importiert werden – darunter auch Deutschland.

Dies hat ein Gericht in Den Haag verfügt. Über die Niederlande importiert Samsung seine Geräte nach Europa. Betroffen sind allerdings nicht alle Länder der EU oder die Mitglieder des europäischen Patentabkommens, sondern nur Deutschland, die Schweiz, die Niederlande, Irland, Großbritannien und Schweden.


Das Samsung Galaxy S II darf ab Mitte Oktober nicht mehr importiert werden – in seiner jetzigen Form
Das Samsung Galaxy S II darf ab Mitte Oktober nicht mehr importiert werden – in seiner jetzigen Form

Die einstweilige Verfügung bezieht sich auch lediglich auf Samsung Europa und nicht auf den Mutterkonzern in Südkorea. Der Import ist also nicht unmöglich.

App entfernen reicht

Das Urteil bezieht sich auch lediglich auf die drei Smartphones mit Android 2.3 Gingerbread. Apple wollte auch den Import des Galaxy Tab 10.1 verbieten lassen. Doch Android 3.x ist nicht betroffen.

Das Gericht zufolge hat Samsung lediglich das Patent EP 2.059.868 verletzt, durch die Art und Weise, wie in der Bildergalerie gescrollt wird. Damit verletzt anscheinend Android das Patent, nicht Samsungs Oberfläche TouchWiz.

Bei zwei anderen Patenten konnte das Gericht allerdings keine Verletzung feststellen und gab somit Samsung recht. Das Unternehmen scheint die drei Smartphones nun ohne die beanstandete Anwendung ausliefern zu wollen.



24. August 2011 | 19:27 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Urteil, Apple, Samsung, Galaxy S, Galaxy S II, Importverbot, Patent


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