Urteil

BGH: Handy darf nicht gesperrt werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 9. Juni eine Vertragsklausel von E-Plus für unwirksam erklärt, nach der ein Anschluss gesperrt wurde, wenn eine bestimmte Kreditlinie erreicht war. (Az. III ZR 157/10)


Der Mobilfunkanschluss darf nicht ohne Vorankündigung gesperrt werden
Der Mobilfunkanschluss darf nicht ohne Vorankündigung gesperrt werden

Der BGH sieht darin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Diesem müsse die Sperrung angekündigt werden, sodass er noch darauf reagieren könne.

Der Kunde könne bei unterschiedlichen Tarifen für unterschiedliche Ziele und zu unterschiedlichen Zeiten durchaus die Übersicht verlieren.



29. June 2011 | 19:38 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Urteil, BGH, Bundesgerichtshof


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