Bing Streetside

Auch Microsoft verpixelt Häuser vorab

Seit Mai fahren Kamera-Autos für Microsoft durch Nürnberg, Fürth, Erlangen und Augsburg, um wie bei Google Streetview ganze Straßenzüge zu fotografieren. Wer sein Haus nicht online sehen möchte, wird noch vor Veröffentlichung widersprechen können.

Selbstverständlich ist das nicht. Zwar hatte Microsoft Ende letzten Jahres angekündigt, auf Wunsch die Häuser vorab zu verpixeln, der Geodaten-Kodex, den der Branchenverband Bitkom erarbeitet hatte, enthielt einen solchen Passus aber nicht. Als Microsoft seinen Dienst Bing Streetside im Frühjahr konkret vorstellte, fehlte er auch hier.


Bing Streetside auf dem Handy
Bing Streetside auf dem Handy

Daraufhin gab es Protest von Datenschützern, der bayrische Innenminister drohte sogar mit einem Verbot. Nun hat es eine vorläufige Einigung gegeben. Auch bei Bing Maps Streetside werden Mieter und Besitzer gegen die Veröffentlichung ihrer Häuser vorab Einspruch erheben können.

Einspruch einlegen im August und im September

Microsoft betont, dass dies freiwillig geschehe, die Diskussion wird also weitergeführt werden. Durch eine Bearbeitung vorab sei es schwieriger, einzelne Häuser auf den Fotos zu identifizieren. Es müssten also mehr Daten erhoben werden als bei einem nachträglichen Einspruch. Dann würde es reichen, das Haus innerhalb von Bing Maps zu markieren.

Der Branchenverband Bitkom weist zudem darauf hin, dass der Widerspruch vorab für deutsche Mittelständler kaum umsetzbar sei.

Von August bis September wird man gegen die Veröffentlichung seines Hauses in Bing Streetside Einspruch einlegen können. Nur Anträge, die in diesem Zeitraum eingehen, können bearbeitet werden.



9. June 2011 | 18:59 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Bing Streetside, Microsoft, Geodaten-Kodex, Bitkom, Einspruch, Widerspruch, vorab, Verpixelung, Häuser


Kommentar schreiben

Name
E-Mail

Bitte den Text im Bild hier eingeben. Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.

CAPTCHA Bild zum Spamschutz