Persönlichkeitsrechte

Google Street View: Auflagen in der Schweiz

Die Datenschützer haben sich in der Schweiz durchgesetzt. Nur 99 Prozent der Gesichter und Autokennzeichen vor der Veröffentlichung in Google Street View unkenntlich zu machen, reicht nicht. Notfalls muss Google per Hand nacharbeiten, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 30. März (Az. A-7040/2009).

Geklagt hatte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google behält sich vor, in Berufung zu gehen.


Google Street View auf dem iPhone
Google Street View auf dem iPhone

In der Begründung heißt es, das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens würde nicht die Rechte der betroffenen Personen am eigenen Bild überwiegen.

Vor allem im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Gerichtsgebäuden, Gefängnissen und Frauenhäusern dürfen Personen nicht erkannt werden.



7. April 2011 | 20:40 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Persönlichkeitsrechte, Bundesverwaltungsgericht, Schweiz, Google, Street View, Urteil


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