Persönlichkeitsrecht
De Maizière und die rote Linie
Wie verbindlich ist eine Selbstverpflichtung? Fast schon reflexartig antworten viele: Gesetze müssen her; die Unternehmen halten sich nicht daran. Für Bundesinnenminister Thomas de Maizière ist das keine Frage von Entweder-oder, er setzt auf beides.
De Maizière nahm gestern den Datenschutz-Kodex des Branchenverbandes Bitkom entgegen, an dem unter anderem Google, Microsoft und Nokia mitgewirkt haben. Der Bundesinnenminister hat aber auch einen Gesetzentwurf vorgestellt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will eine rote Linie ziehen
Der Gesetzentwurf soll eine "rote Linie" markieren, die durch eine Selbstverpflichtung nicht geregelt werden kann. Es geht darin um besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht.
Persönlichkeits- und Bewegungsprofile
Nicht die Erhebung, Speicherung, oder Verarbeitung von Daten sei ausschlaggebend, sondern deren Veröffentlichung.
Ein besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht liege insbesondere dann vor, wenn in Telemedien personenbezogene Daten veröffentlicht würden, die geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet würden.
Dies sei der Fall, wenn dadurch ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen erstellt würde, das den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreibt oder abbildet.
Chancen des Internets nicht einschränken
Der Gesetzesentwurf soll auch Dienste regeln, die Gesichtserkennungen oder Profilbildungen anhand von Suchmaschinenanfragen vornehmen oder Standortdaten erheben. Die von Bitkom vorgelegte Selbstverpflichtung befasst sich fast ausschließlich mit Bildern öffentlicher Orte.
Trotz Gesetzesentwurf und Selbstverpflichtung der Branche dürften die Chancen des Internets aber nicht eingeschränkt werden, so de Maiziére. "Es gibt eine Grenze, die den Schutz der Persönlichkeit angeht. Jenseits dieser Grenze wünsche ich mir viel Freiheit."
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