Kosten-Airbag

O2 o: Keine Kunden gekündigt

Das Newsportal teltarif.de hatte in den Bestimmungen für den Mobilfunkttarif O2 o einen Passus entdeckt, der ein Limit von 900 Gesprächsminuten und 500 SMS vorsah. Telefonica O2 sagte nun, dass es weder zu Abmahnungen noch zu Kündigungen gekommen sei.

"Bei einer über das übliche Maß hinausgehenden, unangemessenen hohen Nutzung der ab 50 Euro gewährten Flatrate im Tarif O2 o behält sich O2 vor, den Kunden zu informieren und ggf. das Passus auf der O2-Website Vertragsverhältnis fristgemäß zu beenden", hieß es da.

O2: Es hat keine Kündigungen gegeben
O2: Es hat keine Kündigungen gegeben
Diese Passage ist mittlerweile gelöscht. Per Twitter stellt O2 klar: "Das sind nur Richtwerte, die nur für Transparenz sorgen. Unsere O2 o Kunden sind bisher weder abgemahnt noch gekündigt worden."

De facto eine Flatrate

Beim O2 o zahlt man 15 Cent pro Minute oder SMS. Bei einem Rechnungsbetrag von 50 Euro bleibt der Gebührenzähler jedoch stehen. O2 nennt dieses Prinzip Kosten-Airbag. Wer diesen Betrag überschreitet, nutzt de facto eine Flatrate.

Die Beschränkung auf 900 Minuten hätte jedoch eine quasi unbegrenzte Nutzung unmöglich gemacht. Länger als 30 Minuten pro Tag hätte man nicht telefonieren dürfen.


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20. November 2010 | 14:22 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Kosten-Airbag, Telefonica O2, O2 o, Abmahnung, Limit


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