Urteilsbegründung zum offenen WLAN
Die Prüfungspflicht bestehe nur bei Einrichtung. Im vorliegenden Fall, war das Passwort zwar werkseitig eingestellt worden, allerdings mit ein individuellen Passwort.
[mehr]Handy-Verbot gilt auch für Navigation
Ein Autofahrer hatte im Oktober 2007 sein Handy aus der Brusttasche genommen, um es seinen eigenen Angaben zufolge als Navigationsgerät zu nutzen.
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