OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung bei WLAN-Nutzung
Nach diesem Urteil vom 1. Juli haftet der Beklagte nicht als Störer. Andere Gerichte hatten bereits eine Überwachungspflicht ohne konkreten Anlass festgestellt.
[mehr]Nach diesem Urteil vom 1. Juli haftet der Beklagte nicht als Störer. Andere Gerichte hatten bereits eine Überwachungspflicht ohne konkreten Anlass festgestellt.
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