LG Wuppertal: Schwarzsurfen nicht strafbar
Die 5. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat festgestellt, dass die Einwahl über ein unverschlüsseltes WLAN-Netz nicht strafbar sei. (Az. 25 Qs 177/10)
[mehr]Urteilsbegründung zum offenen WLAN
Die Prüfungspflicht bestehe nur bei Einrichtung. Im vorliegenden Fall, war das Passwort zwar werkseitig eingestellt worden, allerdings mit ein individuellen Passwort.
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