LG Wuppertal: Schwarzsurfen nicht strafbar

Die 5. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat festgestellt, dass die Einwahl über ein unverschlüsseltes WLAN-Netz nicht strafbar sei. (Az. 25 Qs 177/10)

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21.10.2010 | 10:52 Uhr | WLAN

Urteilsbegründung zum offenen WLAN

Die Prüfungspflicht bestehe nur bei Einrichtung. Im vorliegenden Fall, war das Passwort zwar werkseitig eingestellt worden, allerdings mit ein individuellen Passwort.

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04.06.2010 | 14:28 Uhr | WLAN