Auch nach Dienstschluss noch erreichbar

Arbeitsrechtlich besteht keine Verpflichtung für den Arbeitnehmer, auch nach Dienstschluss für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Anders verhält es sich, wenn eine sogenannte Rufbereitschaft vereinbart wurde.

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31.03.2010 | 13:58 Uhr | Mobiles Internet