IMAP-Server nicht vor Polizei sicher

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat festgelegt, unter welchen Bedingungen ermittelnde Behörden E-Mails beschlagnahmen dürfen, die auf einem IMAP-Server und nicht auf der heimischen Festplatte liegen.

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15.07.2009 | 16:32 Uhr | E-Mail