EU beschließt: Schnellere Portierung der Handynummer

Neue Verträge dürfen nicht länger als zwei Jahre dauern. Der Kunde hat sogar das Recht auf eine kürzere Laufzeit von einem Jahr. Diese Regelung dürfte auch die Praxis der Subventionierung von neuen Handys beeinflussen.

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25.11.2009 | 14:41 Uhr | Netzbetreiber