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Auto parken, mit dem Handy bezahlen

Bereits jetzt konnte man in einigen Städten mit dem Handy bezahlen, wenn man sein Auto auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abstellte. Doch das waren nur Feldversuche. Die rechtliche Grundlage dafür, so berichtet der Branchenverband Bitkom, wurde jetzt erst mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung geschaffen. Diese tritt am 1. Januar in Kraft.

Bild: mobil-parken.de
Bild: mobil-parken.de
Im Februar geht es dann richtig los. Zuerst in Köln und Hamburg. Im März folgt Potsdam, im April schließlich Berlin. Vor der ersten Nutzung muss man sich im Internet anmelden und dort Handynummer, Kontoverbindung und Autokennzeichen hinterlegen. Im Gegenzug erhält man einen Barcode, den man sichtbar auf der Windschutzscheibe des Autos anbringen muss.

Bewegungsprofile werden möglich

Hat man nun sein Auto geparkt, ruft man eine Servicenummer an. Der Gang zum Parkscheinautomaten entfällt. Auf dieselbe Weise meldet man das Verlassen des Parkplatzes. Der Vorteil der genauen Zeiterfassung ist, dass die Parkzeit nun auch minutengenau abgerechnet werden kann. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Städte dies in Schritten zu drei oder fünf Minunten tun werden.

Trotzdem die Straßenverkehrsordung das neue Handyparken regelt und die Kommunen die Höhe der Parkgebühren festlegen, erfolgt die Erfassung und die Abrechnung über mehrere private Betreibergesellschaften. Dort werden auch die Daten der Nutzer hinterlegt, über die sich theoretisch auch ein Bewegungsprofil erstellen lassen. Welche Daten der am Auto sichtbar angebrachte Barcode enthält und wie diese verschlüsselt sind, ist nicht bekannt.

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30. December 2007 | 09:40 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Auto, Parken, Handy, Barcode, Straßenverkehrsordung


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