ULD

Datenschützer: I don't like Facebook-Plugins

Das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht bei den Facebook-Plugins, die auf vielen Websites eingebaut sind, ein Datenschutzproblem. Es handele sich dabei um eine unzulässige "Reichweitenanalyse".

Das ULD zählt dazu die Buttons, worüber man Fan einer Website werden kann, als auch die Buttons mit "I like" oder "Gefällt mir" auf der Ebene einzelner Unterseiten.


Facebook-Chef Mark Zuckerberg droht Ungemach aus Deutschland: Website-Betreiber sollen die Facebook-Plugins deaktivieren
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Nach einer technischen und rechtlichen Analyse kommen die Datenschützer zu dem Schluss, dass die Facebook-Plugins gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen.

Profilbildung kann nicht unterbunden werden

"Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse."

Mit den Daten würden personifizierte Profile erstellt, die Nutzer würden aber keine hinreichenden Informationen erhalten und hätten auch nicht die Wahl, eine solche Profilbildung zu unterbinden.

Das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz richtet deshalb einen Appell an die Website-Betreiber, die Facebook-Plugins zu deaktivieren.

Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro

Falls dies nicht bis Ende September geschehe, drohe den Website-Betreibern Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Die Datenschützer aus Schleswig-Holstein kündigten eine weitere datenschutzrechtliche Analyse von Facebook-Anwendungen an – in Kooperation mit anderen Datenschutzbehörden.



19. August 2011 | 15:26 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: ULD, Datenschutz, Facebook


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