Verbraucherschutz

Abgemahnt: Werbung zu mobilen Daten-Flatrates irreführend

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht gegen Werbeaussagen der Mobilfunker vor, die ihre Tarife Daten-Flatrate nennen und eine unbegrenzte Nutzung versprechen, obwohl die Geschwindigkeit nach einem bestimmten Volumen gedrosselt wird.

Die Verbraucherschützer haben diese vier Formulierungen beanstandet: "Internet-Flat mit bis zu 7.200 KBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen" (1&1), "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen - mit maximal 7,2 MBit/s" (Telekom), "SuperFlat Internet Mobil: Surfen Sie unbegrenzt im Internet" (Vodafone), "Ohne Limit Surfen und Mailen" (Netcologne); und gegen die Mobilfunker einer einstweilige Verfügung erwirkt.


An die Volumengrenze der Daten-Flatrate wird man am ehesten per Laptop stoßen
An die Volumengrenze der Daten-Flatrate wird man am ehesten per Laptop stoßen

Diese bezieht sich auf die Werbung im Internet, ist aber noch nicht rechtskräftig. Die vier Mobilfunker haben ihre Websites aber schon geändert. Solomo, Medion und blau.de unterzeichneten eine Unterlassungserklärung.

Bevor Daten-Flatrates mit einer Drosselung nach einem bestimmten Datenvolumen angeboten wurden, hatten die Mobilfunker meist nur Volumentarife im Angebot. Nach Verbrauch der pauschal bezahlten Datenmenge, wurde dann pro Megabyte abgerechnet, man erhielt allerdings die volle Geschwindigkeit.



17. August 2011 | 17:09 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Verbraucherschutz, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Daten-Flatrate, Drosselung


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