LG Düsseldorf

Samsung: Vertriebsverbot für Galaxy Tab 10.1

Apple und Samsung streiten sich schon seit einiger Zeit um Patente – vor allem vor der International Trade Commission (ITC) in den USA. Aber nicht nur. Das Landgericht Düsseldorf hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach das Samsung Galaxy Tab 10.1 nicht mehr in der EU vertrieben werden darf.

Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Das Vertriebsverbot gilt dem Bericht zufolge in allen Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande.


Das Landgericht Düsseldorf verbietet den Vertrieb des Samsung Galaxy Tab 10.1 in der EU
Das Landgericht Düsseldorf verbietet den Vertrieb des Samsung Galaxy Tab 10.1 in der EU

Ein Vertriebsverbot bedeutet in der Regel: Es darf noch verkauft werden, was im Regal liegt; diese dürfen von Samsung aber nicht mehr aufgefüllt werden.

Eine Kopie des iPad

Der dpa zufolge droht Samsung bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von zwei Jahren. Das Landgericht Düsseldorf ist damit Apples Argumentation gefolgt, das Galaxy Tab 10.1 sei eine Kopie des iPad.

Smartphones nicht betroffen

Beim Gerichtsverfahren in Deutschland ging es lediglich um das Tablet, in den USA sind auch Smartphones der Galaxy-Reihe Gegenstand des Streites.

Offensichtlich hat Samsung Google ins Visier genommen, denn Apple hat auch andere Smartphone-Entwickler wegen ihrer Androidgeräte verklagt. Im Streit mit Samsung ging es allerdings auch um Samsungs Oberfläche TouchWiz.



9. August 2011 | 20:35 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: LG Düsseldorf, Samsung Galaxy Tab, Apple


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