Urteil
Handy-Rechnung: Nur 3,83 statt 1.600 Euro zahlen
Ein Kunde muss die Handy-Rechnung von 1.600 Euro nicht zahlen, entschied das Landesgericht Arnsberg (Az. I-3 S 155/10). Zur Rechnung von 3,83 Euro kamen noch Gebühren für die vorzeitige Vertragsauflösung und Schadensersatz hinzu – vor allem aber für den mobilen Internetzugang.
Der Angeklagte konnte jedoch glaubhaft machen, dass er nur telefoniert und SMS verschickt, aber nicht willentlich den Internetzugang genutzt habe.

1.600 Euro für den mobilen Internetzugang war dem Gericht dann doch zuvielDas Gericht beanstandete auch die Form der Rechnung. Einzelne Posten der mobilen Internetverbindung seien nicht nachzuvollziehen gewesen, da sie nur mit einem Zeitstempel und stets der gleichen Formulierung versehen worden seien.
Keine Deckelung, Sichheitssperre zu spät
Auch fehle eine Deckelung im Tarif. Hätte sich der Angeklagte mit dem Handy im Ausland aufgehalten, wären maximal 50 Euro plus Mehrwertsteuer angefallen, da die EU eine solche Deckelung bei der Datennutzung im Ausland durchgesetzt hatte.
Zudem würde erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre wirksam werden, durch die keine weiteren Verbindungen mehr zustande kommen könnten und somit auch keine weiteren Kosten.
Der Kunde muss jetzt nur die 3,83 Euro für die Telefonate und SMS zahlen, die der Mobilfunker per Einzelverbindungsnachweis belegen konnte.

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