AG Göttingen

SIM-Lock entfernen ist strafbar

Das Amtsgericht Göttingen hat einen 35-jährigen zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte über fünf Jahre hinweg den SIM-Lock von Handys gegen Geld entfernt. (Az. 62 DS 106/11)

Die Entfernung des SIM-Locks sei eine Fälschung beweiserheblicher Daten und eine strafbare Datenveränderung, so das Gericht. Der Verteidiger des Verurteilten kündigte an, in Berufung zu gehen.


Das iPhone gab es anfänglich nur bei der Telekom und nur mit SIM-Lock
Das iPhone gab es anfänglich nur bei der Telekom und nur mit SIM-Lock

Handys mit SIM-Lock werden zusammen mit Mobilfunkverträgen verkauft und sind daher günstiger. Dafür sind die Grundgebühr und/oder die Gesprächsgebühren des Vertrages höher. Der SIM-Lock verhindert, dass das Handy mit einer anderen SIM-Karte betrieben werden kann.

Die Verteidigung hatte angeführt, wer einen SIM-Lock entferne, beseitige lediglich ein Nutzungshindernis. Dies sei jedoch nicht strafbar und würde gegebenenfalls nur den Vertrag mit dem Mobilfunker verletzen.



6. May 2011 | 16:01 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: AG Göttingen, SIM-Lock


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