Sipgate

OLG Hamburg untersagt iPhone-Werbung

Ein alter Rechtsstreit hat ein vorläufiges Ende gefunden. Der VoIP-Anbieter Sipgate hatte Anstoß an der iPhone-Werbung von vor zwei Jahren genommen. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) untersagte nun die Verwendung der Formulierung "freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate". (Az.: 5 U 185/08)

Dies berichtet das Nachrichten-Portal heise online. Das Urteil des 5. Zivilsenats des OLG Hamburg im Berufungsverfahren ist zunächst vorläufig vollstreckbar. T-Mobile droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.


Sipgate-Chef Thilo Salmon: Erfolg vor Gericht
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Die in der Werbung verwendete Formulierung ist unzulässig, dass Internet-Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand des Vertrages seien und die Bandbreite zudem ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.

 

Telekom soll neue Tarife vorbereiten


T-Mobile ist mittlerweile in der Deutschen Telekom aufgegangen und tritt auch nur noch unter diesem Namen auf.

Medienberichten zufolge soll die Telekom derzeit neue iPhone-Tarife vorbereiten, die zumindest einen Teil dieser Beschränkungen aufheben.

Bisher wurde die Tarifänderung nur im Zusammenhang mit dem iPhone-Verkauf durch Vodafone und Telefonica O2 gesehen.


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8. October 2010 | 16:15 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Sipgate, T-Mobile, Deutsche Telekom, OLG Hamburg, iPhone-Werbung, freier Internetzugang, unbegrenzte Datenflatrate, Rechtsstreit


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