Markenrecht

Ein Smartbook darf kein Smartbook sein

Wer eine neue Geräteklasse erfindet, liefert auch meist den Namen dazu. Qualcomm nennt die Geräte zwischen Smartphone und Netbook einfach Smartbook. Die deutsche Smartbook AG wehrt sich nun dagegen.

Die von Qualcomm so genannten Smartbooks sollen flacher und leichter sein als Netbooks und wahlweise als Klapprechner oder im Tablet-Format erscheinen. Im Inneren steckt dann Qualcomms Snapdragon-Prozessor.


So sieht ein Smartbook aus, wie es Qualcomm sich vorstellt
So sieht ein Smartbook aus, wie es Qualcomm sich vorstellt

Erste Smartbooks sind schon in Planung. Asus bringt jetzt allerdings doch keinen Eee-PC mit Android und einem Snapdragon-Prozessor heraus. Ende 2009 sollen aber dennoch die ersten Geräte erscheinen.

Einstweilige Verfügung

Die deutsche Smartbook AG ist davon gar nicht begeistert. Sie vertreibt ausgewachsene Laptops unter dem Namen Smartbook und sieht ihre Rechte verletzt. Vor dem Landgericht Köln hat die Smartbook AG daher eine einstweilige Verfügung gegen Qualcomm erwirkt.

Qualcomm wird nun auf seiner deutschen Website den Begriff nicht mehr verwenden oder auf die Markenrechte der Smartbook AG hinweisen. Im letzteren Fall erlangt die Smarbook AG viel Aufmerksamkeit.

In der letzten Woche bereits haben einige Redaktion Post von einem Anwalt erhalten, der sie im Auftrag der Smartbook AG aufforderte, den Begriff Smartbook nicht mehr zu verwenden - oder eben auf die Markenrechte der Smarbook AG hinzuweisen.


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1. September 2009 | 12:16 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: Markenrecht, Smartbook, Qualcomm, Smartbook AG, einstweilige Verfügung, Snapdragon


Kommentare

#1

Pocketbrain - Newsticker - Ein Smartbook darf kein Smartbook sein
check out your url | 13.05.2014 | 22:18 Uhr

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