OLG Köln

WLAN-Community Fon agiert wettbewerbswidrig

"Schmarotzend" nennt es das Oberlandesgericht Köln in der Begründung zu einem Urteil vom 5. Juni, wenn eine WLAN-Community seine Mitglieder auffordert, die DSL-Flatrate anderen Mitglieder der WLAN-Community zur Verfügung zu stellen. (Az. 6 U 223/08)

Offensichtlich ist das Urteil gegen die WLAN-Commumity Fon ergangen. Obwohl der Beklagte in der Veröffentlichung des Urteils auf Telemedicus nicht genannt wird, werden die drei Mitgliedstypen Linus, Bill und Alien ausdrücklich erwähnt.

Dieser WLAN-Router 'schmarotzt' am DSL-Anschluss
Dieser WLAN-Router 'schmarotzt' am DSL-Anschluss
Das OLG Köln sieht einen Verstoß gegen den § 4 Nr. 10 UWG und somit unlauteren Wettbewerb. Entscheidend ist, dass Fon eine Gewinnabsicht verfolgt, auch wenn die meisten Mitglieder weder Geld zahlen, noch Geld erhalten.

Infrastruktur wird mitgenutzt

Ein entscheidender Punkt ist, dass der klagende Internet Service Provider (ISP) eine eigene Infrastruktur aufgebaut hat, den die WLAN-Community nun mitnutzt. Der zur Verfügung gestellt WLAN-Router ist dafür gedacht, an einem DSL-Anschluss betrieben zu werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass durch die übermäßige Nutzung von DSL-Flatrates durch mehrere Nutzer die Kalkulation der Flatrate unterlaufen werden könnte.

Kein Urteil über Nachbarschaftshilfe

Für das Gericht hat es dabei keine Rolle gespielt, dass die WLAN-Community in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hinweist, dass der WLAN-Router nur an Anschlüssen betrieben werden soll, an denen eine gemeinsame Nutzung erlaubt ist.

Das OLG Köln hat eine Revision zugelassen. Es wurde nicht darüber geurteilt, wenn der DSL-Anschluss einem Freund per WLAN überlassen wird, ohne dass dieser etwas dafür zahlt.


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8. July 2009 | 14:18 Uhr | Peter Giesecke | Trackback

Tags: OLG Köln, WLAN-Community, Wettbewerbsrecht, UWG, Fon.com, Fon, Infrastruktur, WLAN-Router, DSL-Flatrate, DSL-Anschluss


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