OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung bei WLAN-Nutzung
Nach diesem Urteil vom 1. Juli haftet der Beklagte nicht als Störer. Andere Gerichte hatten bereits eine Überwachungspflicht ohne konkreten Anlass festgestellt.
[mehr]WLAN-Hotspot im Zug von Frankfurt nach Hamburg
Sollen nur schnell die E-Mails abgerufen werden, zahlt man 2 Euro für 15 Minuten. Möchte man die ganze Zugfahrt über online arbeiten, zahlt man bereits 13 Euro für 3 Stunden.
[mehr]Vorbild iPhone: Nokia will Stück vom Umsatz
Der Verkauf des Apple iPhone könnte bereits der Sündenfall gewesen sein. Die Netzbetreiber mussten 10-30 Prozent des Umsatzes an Apple abtreten.
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